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Ist ein Anwalt verfplichtet für die Richtigkeit eine Urkunde zu überprüfen ?
von admin | 8. August 2010
wenn ein Mandant seinem Anwalt eine Falsche Urkunde als Beweis vorlegt.
Ist ein Anwalt verfplichtet für die Richtigkeit eine Urkunde zu überprüfen , bevor er diese Urkunde vor Gericht liegt ?
Wegen Urkundefälschung gegen wenn soll einStrafantrag gestellt werden.
1.gegen Anwalt
2.Gegen sein Mandat
3.gegen beiden
Danke
Topics: Anwälte | 4 Kommentare »
Am 8. August 2010 um 12:33 Uhr
Dies kann auch ein beglaubigter Schriftsachverständiger für Urkundenprüfung machen, in der Regel wird dies dann vom Anwalt/ Notar im Auftraggegeben.
Beiweismittel vor Gericht müssen von einen Anwalt vorgetragen werden, im Fall einer Urkundenfälschung.
Am 8. August 2010 um 13:17 Uhr
Der Anwalt muss die Richtigkeit der Urkunde nicht zu prüfen, er darf seinem Mandanten vertrauen.
Sollte die Fälschung aber offensichtlich sein darf er sie nicht vorlegen, denn der Anwalt ist ein “Organ der Rechtspflege” (§1 BRAO) und darf daher vor Gericht nicht direkt lügen. ( Das bedeutet aber nicht, dass er alle Informationen, die er erlangt, vor Gericht offenlegen müsste!).
Es könnte auch eine Beihilfe zum Betrug (Prozeßbetrug) oder auch selbst eine Urkundenfälschung sein, denn auch der “Gebrauch” einer unechten Urkunde ist eine Urkundenfälschung.
Aber die meisten Menschen täuschen sich darüber, was eine falsche “Urkunde” im Sinne der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) eigentlich ist.
Es darf z.B. der aus der Urkunde ersichtliche “Aussteller” nicht identisch mit dem tatsächlichen Urheber der Urkunde sein. Die “schriftliche Lüge” ist eben keine Urkundenfälschung!
Fotokopien sind auch niemals Urkunden, es sei denn, sie werden als Originale ausgegeben.
Was viele Leute für Urkundenfälschung halten ist eben keine, allerdings liegt oft stattdessen ein ( versuchter) Betrug vor.
In Fällen eines (möglichen) Prozeßbetruges sollte sich der Betrogene erst gründlich von einem Anwalt beraten lassen und erst dann gegebenenfalls durch den Anwalt eine Strafanzeige stellen lassen. Ansonsten droht eine Verleumdungsklage.
Gegen wen sich die Anzeige zu richten hat kommt ganz auf den konkreten Fall an, es wird aber meistens der Prozeßgegner und nicht der Anwalt sein.
Bei Fehlverhalten eines Anwalts kann man aber die zuständige Rechtsanwaltskammer informieren. Aber auch da sollte man sich sicher sein, dass wirklich ein Fehlverhalten vorliegt.
Am 8. August 2010 um 13:53 Uhr
>Ist ein Anwalt verfplichtet für die Richtigkeit eine Urkunde zu überprüfen , bevor er diese Urkunde vor Gericht liegt ?
Grundsätzlich nicht, denn sonst hätte er richtig viel zu tun, wenn er alle Urkunden prüfen müsste, die ihm von Mandanten vorgelegt werden.
>Wegen Urkundefälschung gegen wenn soll einStrafantrag gestellt werden.
3.gegen beide
aber auch wegen versuchtem Prozeßbetrug
>Sollte die Fälschung aber ihm bekannt oder offensichtlich sein darf er sie nicht vorlegen, denn der Anwalt ist ein “Organ der Rechtspflege” (§1 BRAO) und darf daher vor Gericht nicht direkt lügen.
Gerade vor Gericht dürfen Anwälte in der Praxis lügen und da helfen dann alle wunderschönen Vorschrifen und Gesetze gar nichts. Dieses ist eine um die Person verliehende Gratifikation besonders für Juristen und ganz besonders auch im Ansehen der Person.
Es besteht selbst keine Strafbarkeit bei Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen und Richter dürfen auch falsch als Zeuge aussagen, denn um das abzudecken, dazu sind doch in der Praxis die Kollegen da (Selbstverständlich wird auch derjenige, der die Wahrheit veröffentlicht mit Strafanträgen von der Staatsanwaltschaft mit der Richterschaft eingedeckt):
Wie Staatsanwälte, die wie das Gericht der Wahrheitspfindung verpflichtet sind, das Recht beugen:
Staatsanwältin Sandra Veit Staatsanwaltsschaft Bielefeld (62 Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang Generalstaatsanwaltschaft Hamm (2 Zs 2277/03, Schreiben vom 01.09.2003): Keine Strafbarkeit bei Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung (letztlich eines zu den eigenen elitären juristischen Kreisen zugehörigen Rechtsanwalts, der sich köstlich über die nicht anwaltlich vertretene Prozeßpartei in der Verhandlung bei Richter Heinrich Burckhard Husmann vom AG Minden amüsierte)
Durch diese Seiten werden die Richter im OLG-Bezirk Hamm gemäß dem Präsidenten Richter Gero Debusmann vom OLG-Hamm an Rechtsbeugung, Willkür, Protokollfälschungen/Urkundenf… Lügen, Verspotten von Bürgern etc. gehindert und das darf nicht sein.
“Urkundenfälschung durch Staatsanwälte ‘nicht widerrechtlich’?”, 9. Oktober 2001 Frankfurter Rundschau
Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi (Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt) sagte die Unwahrheit – ohne Konsequenzen fürchten zu müssen
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann.
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 “Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen.”
“Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. …Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. ”
Rechtsirrtümer als Arbeitsbeschaffungsmassnahme.
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 86 Leserbrief Dr. Behne (Tagebuch: Zu langsam für Gerechtigkeit).
Seitdem ich Zeuge war, wie ein Anwalt seinem potenten Klienten sagte: Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen, seitdem ich mehrhfach erlebte, wie verwerflich kriminiell die Anwaltschaft sein kann, nehme ich an, dass Jurastudenten systematisch gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und Deutung von Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann.
Auch das Protokoll (=Urkunde) in Strafverfahren wird nicht der Wahrheit nach geführt, sondern gemäß richterlicher Absprache der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Richter nach deren Wollen bestimmt und das natürlich insbesondere, wenn die angeklagte Prozesspartei nicht anwaltlich vertreten ist:
Beschluß des LG-Bielefeld von Richter Heinz Gaßmann (14Ns43Js943/06-38/07) über ein Protokollergänzung für Ergebnisse gemäß der Hauptverhandlung nach §273 Abs. 1 StPO
usw. usw.
Am 8. August 2010 um 14:08 Uhr
Gegen Anwalt kommt man nicht weiter.
gegen sein Mandat, wird es schwer sein , da sein Anwalt wird er sein Mandat so Betreuen, dass die Wahrheit gar nicht raus kommt.