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Ab wann bekommt man in deutschland einen Anwalt?

von admin | 14. August 2010

Wollte mal fragen ab welchem Alter man in Deutschland einen Anwalt nehmen darf. Nicht vor Gericht ,mehr als Berater wenn man was angestellt hat.

Topics: Anwälte | 4 Kommentare »

4 Reaktionen zu “Ab wann bekommt man in deutschland einen Anwalt?”

  1. wackelzahn Says:
    Am 14. August 2010 um 12:36 Uhr

    denk mal ab 18, denn bis dahin sind die eltern erziehungsberechtigt

  2. John D Says:
    Am 14. August 2010 um 13:09 Uhr

    Bist du in einer Anstalt oder irgendwie beschränkt ?

    Frage doch gleich “Ab welchem Alter darf man in Deutschland in einen Laden gehen?”

    Es gibt hier kein Mindestalter. Sowas gibt es überhaupt nicht in zivilisierten Ländern. Die Frage ist natürlich – will er dich auch vertreten ?

    Die Antwort “ab 18″ ist natürlich Quatsch – du kannst ja schon mit 14 vor dem Jugendgericht stehen und dich sogar vielleicht noch viel früher gegen deine Eltern wehren müssen – und da benötigst du auch einen Anwalt, der deine Interessen vertritt.

  3. Penthesilea Says:
    Am 14. August 2010 um 13:48 Uhr

    da muss ich mal john d. widersprechen.

    du selbst kannst dir definitiv erst mit 18j. selbst einen anwalt nehmen.
    du gehst mit ihm einen vertrag ein, den du als minderjaehriger nicht unterschreiben darfst, folglich auch keinen beauftragen kannst.
    stehst du vor gericht als minderjaehriger, steht dir jemand vom jugendamt bzw. jugendgerichtshilfe zur seite. “J-U-G-E-N-D-gerichts-H-I-L-F-E”, der sich fuer die/ deine interessen einsetzen soll/muss. in wie weit er es dann auch tatsaechlich tut, steht auf ein anderen blatt.
    wenn du auch mit 18j. einen anwalt beauftragen kannst, zaehlt man vor gericht bis zum vollendeten 21. j noch als heranwachsender.

    und nur mal eben so´ne beratung, bekommst du auch so, wenn es nicht so´n verquerten ist. in der regel kostet auch die beratung ca. 50.- wofuer du eigentlich ´ne quittung unterschrfeiben musst. womit wir wieder bei geschaeftstuechtigkeit waeren. anders, man kennt jemanden, der es auch so macht.

    deutsche und gesetze/gebote/verbote sind ein buch fuer sich.

  4. Jens Says:
    Am 14. August 2010 um 14:40 Uhr

    Theoretisch ab dem Zeitpunkt, an dem du Sprechen kannst, das Problem ist aber der sogenante Taschengeld-§. Danach dürfen 6-17 jährige nur im Rahmen ihres Taschengeldes Geschäfte abschließen.

    Und ein Rechtsanwalt lässt sie wohl kaum auf die paar Euro Taschengeld ein, aber wenn ein anderer die Kosten übernehmen will, warum nicht.

    Wenn du was angestellt hast, z. B. Diebstahl wird dir vom Gericht ein Jugendbetreuer zur Seite gestellt, eine Art Anwalt.

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