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Zusammenhang von Sorgerecht und Recht auf Kinderfreibetrag?
von admin | 31. August 2010
Kann ich, wenn ich das Sorgerecht (gem. §§ 1626 ff BGB) für ein Kind habe, auch immer den Kinderfreibetrag (gem. § 32 EStG) geltend machen, oder gibt es Ausnahmen?
Und gibt es Fälle, in denen jemand den Kinderfreibetrag für ein Kind geltend machen darf, aber für das Kind kein Sorgerecht hat?
Kann mir jemand den Zusammenhang in Form einer Systematik (Tabelle o.ä.) erklären?
Vielen Dank dafür schon einmal vorab!
Und wie hängt dies mit den Begriffen “Eltern” und “Haushalt” zusammen?
Kann es z.B. gleichzeitig drei Sorgeberechtigte für ein Kind geben; also z.B. den aus dem Haushalt ausgezogenen Vater, die Mutter und den im Haushalt lebenden (neuen) Partner der Mutter? Und hätten in einem solchen Fall alle drei Anspruch auf den Kinderfreibetrag???
Topics: Allgemein | 5 Kommentare »
Am 31. August 2010 um 12:57 Uhr
Ja klar, warum nicht?!
Das eine hat mit dem anderen nichts zu run.
Am 31. August 2010 um 13:25 Uhr
ich denke wäre in ordnung waurm nicht nichts ist unmöglich
Am 31. August 2010 um 13:45 Uhr
Nein, das Sorgerecht haben, außer es wurde vom Gericht nur einem zugesprochen, immer beide leiblichen Eltern. Der neue Partner hat damit nichts zu tun, und den Kinderfreibetrag gibt es auch nur pro Kind einmal ganz, entweder bei Dir oder bei ihr , oder splitten, so das du z.b. ein halbes Kind auf deiner Steuerkarte hast !Und du musst dazu auch nicht mit deinem Kind in einem Haushalt leben.
Normal ist es aber das der, der das Kind auch im Haushalt hat, und arbeitet es auch auf seiner Lohnsteuerkarte drauf hat.
Sorgerecht und Kinderfreibetrag haben nichts mit einander zu tun !
Am 31. August 2010 um 14:11 Uhr
Das geht nach der Lohnsteuerkarte. Meist ist das 0,5 und 0,5. Zahlt der Vater keinen oder nicht den vollen Unterhalt kann die Mutter sich “das ganze Kind” auf die Steuerkarte schreiben lassen und den Kinderfreibetrag alleine erhalten. Kindergeld darf der Unterhalt zahlende Vater auch hälftig vom Unterhalt abziehen. Sorgerecht hat damit gar nichts zu tun, es ist und bleibt sein Kind.
Es gibt nur einen Kinderfreibetrag pro Kind.
Am 31. August 2010 um 14:13 Uhr
In Deinem fiktiven Beispiel hätte der neue Partner der Mutter dann Anspruch auf den Kinderfreibetrag, wenn er das Kind aus der früheren Beziehung adoptieren würde.
Dem müßte jedoch der leibliche Vater zustimmen, und daß es einen Vater gibt, der diese Zustimmung aktiv erteilt, denke ich nicht. Auszuschließen ist es allerdings leider nicht.