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Wo finde ich im BGB den Paragrafen zur 14 tägigen Kündigungsfrist ?

von admin | 22. Dezember 2009

Topics: Allgemein | 8 Kommentare »

8 Reaktionen zu “Wo finde ich im BGB den Paragrafen zur 14 tägigen Kündigungsfrist ?”

  1. DudeW Says:
    Am 22. Dezember 2009 um 12:58 Uhr

    Kündigungsfrist für was denn???
    (Arbeitsverhältnis, Mietwohung etc…)

  2. bobbylong6969 Says:
    Am 22. Dezember 2009 um 13:43 Uhr

    hallo erst mal
    so um den 620 oder 626 rum .
    aber viel wichtiger ist das thema was du kündigen möchtest.
    mfg
    bobbylong6969

  3. Karlchen Says:
    Am 22. Dezember 2009 um 13:53 Uhr

    schon mal was von Google gehört?

    http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht

    Das zu finden dauerte nur 2 Sekunden.

  4. wamba61 Says:
    Am 22. Dezember 2009 um 14:39 Uhr

    hier ist der von dir gesuchte § im BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
    guck dort in Abs. 3

    oder meinst du kündigungsfrist bei einer wohnung??? da ergibt sich eine vierzehntägige kündigungsfrist nur aus einem vor 1990 abgeschlossenen ddr-mietvertrag, in dem das so auch steht.
    im bgb findest du darüher nichts.

  5. eulenspiegelxx Says:
    Am 22. Dezember 2009 um 15:01 Uhr

    Im § 622 BGB

  6. lasosama Says:
    Am 22. Dezember 2009 um 15:05 Uhr

    Im gesamten BGB gibt es Paragraphen zum Kündigungsrecht. Etwas genauer wäre wirklich nicht schlecht. So kann man nur raten.

    Könnte es sein, dass Du §§312 b ff meinst??

    Solltest Du Dich nicht näher auskennen, was ich vermute, solltest Du Dir auf jeden Fall Rat holen, denn das BGB ist nicht ganz einfach zu lesen!

    Nachtrag: Jetzt weiß ich was Du meinst…
    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=AiFBUvKDB6VgmnGZXLo0Ix0ICgx.;_ylv=3?qid=20071024072431AAHKlPa
    Vielleicht solltest Du nächstes Mal die AGB genauer lesen, fürs erste dürften dir die von mir angeführte Paragraphen weiter helfen…

  7. Apollo Says:
    Am 22. Dezember 2009 um 15:26 Uhr

    Ich hab grad deinen Müll bei der Frage zur illegalen Einwanderung in D gelesen und daraufhin meine Antwort gelöscht. So jemandem wie dir sollte man nicht mal die Uhrzeit sagen. Geh endlich mal zur Schule.

  8. creamcheeseX Says:
    Am 22. Dezember 2009 um 16:24 Uhr

    wie eulenspiegel bereits sagt: bei arbeitsverhältnissen ist die kündigungsfrist im § 622 bgb festgelegt., ich nehme einfach mal an, dass es um den dienstvertrag, nicht um andere schuldverhältnisse geht.

    cx

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