« Computerwelt #5 – Urteil Wahlcomputer | Home | Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung aufgehoben »
Wann gibt Opendownload auf, war es falsch von mir überhaupt zu antworten???!!?
von admin | 4. August 2010
Hallo erst mal alle zusammen.
Ich bin wohl einer der vielen die auf diese Seite reingefallen sind. Die Sache ist die:
Ich habe schon ein Widerrufsschreiben abgeschickt, aber trotzdem habe ich eine REchnung erhalten. Daraufhin habe ich ein 2. Widerrufsschreiben abgeschickt: [...]Ich bin von dem Vertrag zurückgetreten, da das Widerrufsrecht laut ihren AGB 14 Tage beträgt, und da ich mein Widerrufsrecht gebraucht habe. Demnach bin ich doch nach § 355 Abs. 1 BGB nicht mehr an meine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung gebunden, also demnach an die Kosten die entstanden sind, da ich meinen Widerruf fristgerecht (also innerhalb von 14 Tagen) eingereicht habe.[...]
Trotzdem kam von dem besagten Unternehmen Content Ldt. Services ein Schreiben zurück und diesmal kamen sie auch mit Paragraphen. Darin stand, dass ich auf mein Widerruf verzichtet hätte, als ich auf den Anmeldebutton geklickt habe und somit die Dienstleistung sofort nach Anmeldung beginne (§312d Abs. 3 Nr. 2 BGB)
Da ich dass nicht auf mir sitzenlassen wollte, habe ich wieder etwas geschrieben…
[...]Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen habe, da die Seite verwirrend wirkte. Das gleichzeitige Anzeigen von Inhalten, die unter “Freeware” zu verstehen sind, geben dem Verbraucher das Gefühl es kostenfrei heruntergeladen zu haben. Die kostenpflichtige Anmeldung war, meines Erachtens nach, irreführend und grenzt für mich meines Erachtens nach, fast schon an arglistiger Täuschung (Rechtsgrundlage ist § 123 BGB)[...]
Ich habe den Vertrag also nochmal angefochten…
Nun meine Frage:
War es überhaupt zu antworten immer und immer wieder??
Und hat jemand hier Erfahrungen gemacht mit Opendownload und kann aus eigenen Erfahrungen berichten, wie diese Prozedur von statten geht??
Ich danke euch schon mal in Voraus für eure Antworten und ich bitte diejenigen, die gerne unnötige Kommentare hinschreiben wie bspw. Wie dumm kann ein Mensch eigentlich sein, diese sein zu lassen.
Dankeschön
LG
Topics: Allgemein | 2 Kommentare »
Am 4. August 2010 um 12:42 Uhr
Warum gehst du nicht zu der Verbraucherzentrale, die gibts überall, die haben auch anwälte und tips und helfen dir auch.
Laut gesetz hat man bei online verträgen 14 tage rücktritts recht.
Ich würde nichts zahlen, kopier dir dein kündigungs e-mail und geht zum anwalt und zur verbraucher zentrale.
die werden dich versuchen mit briefen zuzwingen um zu bezahlen, MACH ES BLOSS NIE, hör auf mich und geh da hin.
Sonst hast du keine andere wahl.
Am 4. August 2010 um 13:26 Uhr
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).
Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).
(Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de/200…vertragsfallen/)