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Wann dürfen Rechnungen erstellt werden?
von admin | 6. September 2010
Darf eine Rechnung erstellt werden, wenn die Arbeit noch nicht fertig ist
und wo finde ich im BGB Auskunft?
Topics: Allgemein | 6 Kommentare »
Am 6. September 2010 um 13:15 Uhr
Das hat nichts mit dem BGB zu tun.
Du kannst jederzeit Zwischenrechnungen stellen – sowas vereinbart man im Vertrag. Ob diese auch bezahlt werden, ist sowieso ein Kapitel für sich …
Wenn du allerdings keinen entsprechenden Vertrag geschlossen hast, hast du auch keinen Anspruch auf eine Zahlung der bisher erbrachten Teilleistung
Am 6. September 2010 um 13:32 Uhr
Grundsätzlich darf die Rechnung immer gestellt werden. Es erhöht aber die Zahlungsbereitschaft, wenn die Rechnung nicht zu früh gestellt wird. Oder einfach ausgedrückt: kein Mensch wird auf die Idee kommen, eine Rechnung zu zahlen, wenn die Arbeit noch nicht fertig ist.
Es sei denn, Abschlagzahlungen wurden vor Auftragserteilung vereinbart.
Am 6. September 2010 um 14:20 Uhr
Eine Rechnung kann jederzeit geschrieben werden, im Prinzip sogar
vor Beginn der Arbeit. Nur wird kein vernünftiger Mensch auf die Idee
kommen, eine Rechnung zu bezahlen, bevor die Arbeiten vereinbarungs-
gemäss abgeschlossen sind. Bei größeren Projekten sind Abschlags-
zahlungen üblich und werden in der Regel vor Arbeitsbeginn vereinbart.
Am 6. September 2010 um 14:55 Uhr
Festpreisauftrag … klar kann dann auch schon im Vorfeld die Rechnung erstellt werden, die kann sogar schon dem Kunden zugestellt werden, kommt ja eher drauf an wann die Zahlung erfolgen soll und wann die Zahlung der Kunde tätigt.
Aber bei eh zig verschiedenen Arten wie Aufträge laufen oder welche Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden ist da so kaum was zu zu sagen.
Am 6. September 2010 um 15:05 Uhr
Es können, nach Vereinbarung, Zwischen-Abrechnungen erfolgen. Fehlt nur noch eine Kleinigkeit (Lieferschwierigkeiten) kannst du zwar die Rechnung schreiben, der Kunde kann aber einen Teil der Rechnungssumme ein behalten bis zur vollständigen Erfüllung.
Wenn, dann findest Du darüber etwas im HGB (Handelsgesetzbuch).
Am 6. September 2010 um 15:33 Uhr
Die Rechnung kann beliebig erstellt werden. Fällig zahlbar wird sie bei ordnungsgemäßer, vereinbarter Leistungsabgabe.
Bist du mit der Leistung zufrieden, darfst du zahlen.
BGB stimmt schon, da öffentliches Recht.
Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)