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Vertrag als Diplomand: Erlischt nach der Abgabe der Diplomarbeit?
von admin | 17. Mai 2010
Hallo!
Ich bin bei einer Firma als Diplomand eingestellt worden.
Im Vetrag steht, dass meine Hauptaufgabe die Bearbeitung dieser Arbeit ist, dass ich hauptberuflich Student bin und dass wir uns an die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten müssen.
Nun ist die Diplomarbeit fertig und abgegeben. Die Firma bot mir eine Stelle zu eher schlechten Bedingungen an. Deswegen muss ich mir schnell entscheiden ob ich Kündige oder nicht… Daher ein paar Fragen
Mit der Abgabe bin ich fertig mit dem Studium (aber noch nicht exmatrikuliert) und die Hauptaufgabe des Vetrages erledigt…
Muss ich den Job schriftlich kündigen oder erlischt den Vetrag von alleine nach der Abgabe der Arbeit?
Muss man sich an der Kündigungsfrist nach § 622 BGB einhalten oder gilt eine andere Regelung?
Danke
@CashMogul: Der Vertrag ist nach Ablauf der Probezeit unbefristet und endet nur mit einer schriftlichen Kündigung…. Die Probezeit ist längst vorbei.
@rebel:
der Vertrag ist unbefristet, richtig. Es steht aber in der ersten Seite, dass ich hauptberüflich Student bin. Bei der Abgabe ist diese Bedingung nicht mehr vorhanden. Ich bin nun kein Student mehr. Deswegen die Frage: Erlischt den Vertrag wegen dieser Änderung?
Ich freue mich auf eine Einstellung, aber nicht für 40% weniger Lohn als bei vergleichbaren Jobs.
Zur Kündigungsfrist: Im Vetrag steht, dass die gesetzlichen Kündigungsfrist eingehalten werden müssen. Dh §622 BGB.
@Ischdem:
Sicher! ein schlechter Job ist besser als gar keinen… Daher könnte ich den Vertrag annehmen. Aber, es sieht im Lebenslauf blöd aus, wenn ich nach 3 Monate meine erste Arbeit als Diplom-XXX kündige. Außerdem einen neuen Job in meine Branche zu finden ist nicht schwierig.
Topics: Allgemein | 3 Kommentare »
Am 17. Mai 2010 um 12:34 Uhr
Hallo du hast doch ein Vertrag als Diplomand bekommen dieser Vertrag ist meist zeitlich befristet.
Ein richtiger Arbeitsvertrag ist was ganz anderes. Schau am besten nochmal in deine Unterlagen als du die Diplomarbeit angefangen hast da steht genau drin wie lange der Vertrag daurert.
Am 17. Mai 2010 um 13:22 Uhr
Also ich verstehe deine Frage nicht ganz.
Du hast doch selber (zwar erst in der Ergänzung, aber immerhin) geschrieben, dass dein Vertrag unbefristet ist!?
Das heißt, der wäre ja nur dann unbefristet, wenn regulär auch bei (erfolgreicher) Abgabe bzw. Erstellung der Diplomarbeit das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird bzw. “werden muss”. (Normal freut sich ja eigentlich jeder über eine unbefristete Festanstellung, sicher dass du nicht bleiben willst!?)
Wenn du das bist dann gilt §622 BGB.
Die Kündigungsfristen sollten eigentlich auch nochmal in deinem Vertrag stehen, wenn die nicht dort stehen, treffen die allgemeinen Regelungen nach §622 BGB zutreffen, ja.
Eine Ausnahme gäbe es wie gesagt nur, wenn du eben unter eine solche Regelung fällst, aber davon hast du ja selbst nichts erwähnt, du scheinst ja normaler Arbeitnehmer zu sein, wobei deine Firma die Probezeit mit der Erstellung der DA (oder gar schon früher) verbunden hat?
Rede doch eventuell auch nochmal mit deinem Chef über die Punkte, die für dich “eher schlechte Bedingungen” sind, außer es ist zu viel / alles schlecht!
Am 17. Mai 2010 um 13:44 Uhr
1. grundlage ist dein vertrag – alter -
2. ein neuer vertag – beendet den alten vertrag – es bedarf keiner kündigung
3. ist der alte vertrag befirstet – datum – bedarf es keiner kündigung
nun kommt das verhalten von menschem im mit einander
in einen guten einvernehmen sich zu verabschieden -
heisst: gutes zeugnis – guter abschied – vielleicht -später
erinnert man sich an den “guten mann”
eine schlechte arbeit ist immer besser als k e i n e
kündigen kannst du immer noch – auch wenn du einen
neuen vertrag hast-
ich würde den neuen vertrag annehmen -
weiter nach einer besseren stelle sehen -
und dann – n e u – entscheiden
dir alles gute