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Vater im biologischen und juristischen Sinne?
von admin | 30. August 2010
Hallo!
Die Fakten vorweg: Ich habe einen Vater im biologischen Sinne. Die Vaterschaft hat er seinerzeit nicht anerkannt, sein Name steht nicht in meiner Geburtsurkunde, er war nie unterhaltsverpflichtet.
Er lebt in einem Land außerhalb der EU und ist nicht deutscher Staatsangehöriger.
Vor drei Monaten habe ich Ausbildungsförderung beantragt.
Das Problem: Man fordert mich auf, meinem Vater das erforderliche Formblatt zu schicken, damit er Angaben zu seinem Einkommen machen kann. Ich bin aber der Meinung, dass er dies nicht tun muss, da er nicht i.S. des § 1592 BGB mein Vater ist.
Die Sachbearbeiterin aber sagt, das sei ganz egal, ob er unterhaltsverpflichtet ist oder nicht, die Angaben muss er machen, sonst gibt es kein Geld.
Was stimmt nun?
Bisher musste ich nie solch tiefgehende Angaben zu meinem Vater machen, auch nicht beim Kindergeld.
Vielleicht kennt sich jemand aus und hat Lust zu antworten?
Liebe Grüße
@ Mutter Schagalla: Wer sich den Sachverhalt nicht richtig durchliest und/oder keine Ahnung hat, kann sich auch das Antworten sparen. Danke.
Topics: Allgemein | 4 Kommentare »
Am 30. August 2010 um 12:48 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine Umfrage nach irgendwelchen Meinungen vorliegt sondern die Mitwirkung in einem Verwaltungsverfahren verlangt wird. Wer sich nicht beteiligen will, der kann auch gleich auf die Leistungen verzichten.
Am 30. August 2010 um 13:27 Uhr
Ich würde den sachbearbeiter wechseln.Du kennst deinen Vater nicht ,wenn ich es richtig verstanden habe.Jahre lang hat er nicht gezahlt und nun will ihn das Amt zur Kasse bitten? Unmöglich.
Normalerweise ist es doch so,das der Vater oder die Eltern dieses Blatt ausfüllen müssen,wenn er mit dem Kind in einem haushalt lebt.So war es auf jeden fall bei meiner Schwester.Ich weiss nicht ob es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist,wir wohnen in Niedersachsen.
Am 30. August 2010 um 13:32 Uhr
Das ist zwar dein biologischer Vater… aber da er weder eine Vaterschaft anerkannt hat, noch an irgendeiner Stelle offiziell auftaucht – nicht mal auf deiner Geburtsurkunde – ist es bei dir doch der selbe Fall als wäre der “Vater unbekannt”.
Es ist doch ein Unding von irgendso einer Verwaltungsprinzessin von dir zu verlangen, deinen Vater in Timbuktu oder Feuerland ausfindig zu machen nur damit sie ihre Unterschrift bekommt. “Vater unbekannt verzogen” – fertig. Mein Eindruck ist, da möchte sich mal wieder jemand besonders wichtig machen – wende dich am besten an ihren Vorgesetzten…. im Notfall würde ich mir Rat bei einem Anwalt holen…. so wie du es schilderst, ist das grotesk.
Und über “Mutter Schagalla” kann man mal wieder nur den Kopf schütteln…
Am 30. August 2010 um 13:42 Uhr
wenn du nicht zwischenzeitlich noch adoptiert wurdest ist dein vater im juristischen sinne UNBEKANNT
das du ihn zu kennen GLAUBST ändert daran nix (ich will deiner mutter hier nix unterstellen – aber wenn er die vaterschaft nicht anerkennt und zu deiner geburt nicht mit deiner mutter verheiratet war, dann ist er erst dann dein vater, wenn das gerichtlich festgestellt wurde
das die forderung nach seinen angaben nix mit der unterhaltspflicht zu tuen hat kann ich nachvollziehen – aber das ändert nix am ersten satz
wenn du mit der sachbearbeiterin partout nicht klar kommst und sie das ablehnt dann ist es sehr sehr wichtig, dass du von ihr einen negativen bescheid bekommst
dagegen kannst du dann einspruch einlegen
die leute die, die einsprüche bearbeiten haben meist mehr ahnung
es gibt die möglichkeit einer elternunabhängigen förderung, bei zerrütteten familienverhältnissen oder unbekannten aufenthaltsorten oder ähnlichen problemen