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Schuldrecht 9 g: Gefahrübergang im Kaufgewährleistungsrecht, §§ 434, 446, 476 BGB

von admin | 24. Juli 2010


Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht II; Der Gefahrübergang (regelmäßig Übergabe) als für das Vorliegen der Vertragsgemäßheit/Mangelhaftigkeit entscheidender Zeitpunkt. Die Sonderregelung für den Verbrauchsgüterkauf in § 476 BGB (Beweislastumkehr) und ihr europäischer Hintergrund. zwr.wiwi.uni-kl.de www.michael-hassemer.de

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