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Schuldrecht 6 b: Ersatz vergeblicher (“frustrierter”) Aufwendungen, § 284 BGB
von admin | 2. April 2010
Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht II; Ersatz vergeblicher (“frustrierter”) Aufwendungen (§ 284 BGB) alternativ zum Schadensersatz statt der Leistung: Es geht um Kausalität. Vergebliche Aufwendungen vs. Schadensersatz statt der Leistung: Immaterieller Charakter des in § 284 realisierten Interesses; zwr.wiwi.uni-kl.de www.michael-hassemer.de
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