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Schuldrecht 5 g: Schicksal der Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit, § 326 BGB
von admin | 8. Mai 2010
Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht II; Erlöschen der vertraglichen Gegenleistungspflicht (§ 326 I BGB) als Normalfall und überwiegende Verantwortung des Gläubigers für das Leistungshindernis (§ 326 II): Rennpferd Horst; Schadensersatz statt der Leistung, positives Interesse (Erfüllungsinteresse), §§ 280 I, III, 283 BGB zwr.wiwi.uni-kl.de www.michael-hassemer.de
Topics: Allgemein | 1 Kommentar »
Am 8. Mai 2010 um 12:18 Uhr
Wirklich ein klasse Angebot. Schade, dass nicht alle Professoren so fortschritlich sind.
So kann man, falls man etwas nicht ganz verstanden hat, sich das Thema nocheinmal anschauen. Und man kann sich Pausen wählen so wie man will, wenn die Konzentration mal verloren geht
Wirklich super !!