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Schuldrecht 10 e: Rücktritt wegen Mangels, §§ 323, 437, 434 BGB
von admin | 19. Juni 2010
Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht II; Rücktritt, § 323 BGB (bereits bekannt in der Fallgruppe “Nichtleistung trotz Möglichkeit”. Hier nun Schlechtleistung. Prüfungsschema § 323 im Mangelfall (Gewährleistung). “Erheblichkeit” des Mangels (§ 323 V) als neue Voraussetzung. Beweislastumkehr in § 323 V BGB. Unerheblichkeit der Erheblicheit (???) bei der Minderung. zwr.wiwi.uni-kl.de www.michael-hassemer.de
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Am 19. Juni 2010 um 12:39 Uhr
Da will man irgendwie garnet mehr aufhören zuzuhören und zu gucken. Da ist wenigstens noch ein pädagogischer Wert erkennbar, nicht so wie ichs bisher kenne.