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Ist der Absender des folgenden Briefes in Freiheit?

von admin | 5. August 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die Ebay GmbH in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.

Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 1580089405 geschehen.

Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.101 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß§8 Abs.1, Abs. 3 S. 1 UWG zu.

Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 830,00 Euro.

Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 06.11.2008 – 18:00 Uhr bei uns eingehend.

Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)

Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München

Habe Anhang selbstredend nicht geöffnet. Wundere mich, wie der an meine mail-address kommt, v.a. habe ich noch nie in meinem Leben etwas über Ebay verkauft, schon gar keine Computerartikel.
@Jens: Das ist jene kopierte Mail, die ich heute überraschenderweise in meinem Mail-Postfach hatte. Habe vorher darüber noch keine Frage gestellt.
Die Wortspielerei mit Freiherr, Münch(e)ner Freiheit und “in Freiheit sein” gefällt mir;) Wahrscheinlich ist die FH-Bezeichnung bei Dipl.-Ing. auch eine Anspielung auf FreiHeit;) lol

Topics: Allgemein | 7 Kommentare »

7 Reaktionen zu “Ist der Absender des folgenden Briefes in Freiheit?”

  1. Dina P Says:
    Am 5. August 2010 um 12:54 Uhr

    Wenn es an dem ist, dass du nichts bei E-bay verkauft hast, fällt das bestimmt in die Kategorie, wie die Anwältin Katja Günther aus München. Die fordert auch Rechnungen für dubiose Internetanbieter ein.

    Gruß!!!

    Das ist ein Artikel vom 17.09.08

    Das Landgericht Berlin hat am heutigen Mittwochabend den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In dem Berufungsverfahren sah es der Vorsitzende Richter als erwiesen an, dass sich von Gravenreuth in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat

    Gruß!!!

  2. butthe4d Says:
    Am 5. August 2010 um 12:56 Uhr

    Solche kanzleien melden sich immer schriftlich bei dir.also is das ne virus spam mail die ohne bedenken gelöscht werden kann

  3. Jens Says:
    Am 5. August 2010 um 13:04 Uhr

    Hast du schon mal darüber eine Frage gestellt? Dann würde ich auch den Link nennen oder dein Profil nicht auf privat stellen.

    So kann ich nur allgemein sagen: Ein Anwaltsschreiben, dass per Email kommt, ist nicht sehr seriös. Es gibt neue Viren die per Email kommen, daran wird eine hohe Rechnung angekündigt und auf den Anhang verwiesen.

  4. Alwin E Says:
    Am 5. August 2010 um 13:10 Uhr

    Das ist eine der vielen Mails, die zurzeit im Namen von Günni kursieren, und die im Anhang einen Virus oder Trojaner enthalten.

    Was den Freiherrn selber angeht, so befindet der sich meines Wissens zur Zeit noch in Freiheit, aber die Adresse “Münchener Freiheit” stimmt nicht, wobei das “Münchner” heißen müsste. Wir Bayern lassen bei Ortsendungen auf -en das e weg, wenn wir den Namen veradjektivieren. Da der Verfasser der Mail das nicht wusste, liegt ein norddeutscher oder brandenburgischer Ursprung nahe.

  5. zicke150778 Says:
    Am 5. August 2010 um 13:53 Uhr

    spam

  6. Hubert B Says:
    Am 5. August 2010 um 13:57 Uhr

    Wenn Du noch nie bei Ebay was verkauft hast und solch einen Brief bekommst, handelt es sich eindeutig um einen Betrugs versuch.
    Du gehst mit diesem Brief zur Polizei und erstattest eine Anzeige.
    Ohne Anzeige von Betroffenen können diese Betrüger nicht belangt bzw. verfolgt werden. Den Brief läßt Du als Beweismittel bei der Polizei! ( Eine Kopie nimmst Du zu Deinen Unterlagen) Darüberhinaus empfehle ich eine Anmeldung bei buerger-cert, Web Adresse anbei, die ausführlich und zeitnah über solche Betrugsversuche berichten! http://www.buerger-cert.de/ Deine Frage ob die Leute noch in Freiheit sind, ist berechtigt und bestätigt wieder die Unfähigkeit unserer Politiker! Das Geld anderer leute intressiert die nicht, nur Ihr eigenes!
    In keinem Falle die Mail bestätigen oder sonstige Aktivitäten
    unternehmen!

  7. Sledge Hammer Says:
    Am 5. August 2010 um 14:21 Uhr

    Ich habe genau diese Mail mit dem gleichen Text bekommen. E-Mail Anhang ist virenbefallen. Löschen und vergessen.

    Den Rechtsanwalt gibt es.

    Telefonnummer: 089 – 59 60 87
    Fax-Nummer : 089 – 59 70 15

    Wer will kann ihn ja mal kontaktieren….. ;-) )

    Unter der genannten Artikelnummer gibt es garkeinen Gegenstand.
    Bei dem Anwalt handelt es entweder um einen Scharlatan oder um jemand der als Sündenbock benutzt wird.

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