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	<title>Kommentare zu: Gibt es verwertbare Urteile zur Verwendung einer Mietkaution durch den Vermieter ?</title>
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	<description>Blog über Schmerzensgelder und andere Rechtsfragen</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 21:52:41 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: funship</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/allgemein/gibt-es-verwertbare-urteile-zur-verwendung-einer-mietkaution-durch-den-vermieter/comment-page-1/#comment-2057</link>
		<dc:creator>funship</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 14:40:28 +0000</pubDate>
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		<description>Die Mietkaution dient der Absicherung von etwaigen Ansprüchen des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses. Mit den laufenden Mietzahlungen hat sie rein gar nichts zu tun.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mietkaution dient der Absicherung von etwaigen Ansprüchen des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses. Mit den laufenden Mietzahlungen hat sie rein gar nichts zu tun.</p>
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		<title>Von: Peter K</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/allgemein/gibt-es-verwertbare-urteile-zur-verwendung-einer-mietkaution-durch-den-vermieter/comment-page-1/#comment-2056</link>
		<dc:creator>Peter K</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 13:45:39 +0000</pubDate>
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		<description>Die Mietsicherheit muß separat vom sonstigen Vermögen des Vermieters zinsbringend angelegt sein und darf nur für Instandsetzungsarbeiten, die anfallen und auf den Mieter zurückzuführen sind, sobald er das Mietverhältnis beendet und ausgezogen ist. 
Gibt es nichts zum Instandsetzen, d.h. die Wohnung wurde ohne Mängel zurückgegeben,  muß umgehend ausgezahlt werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mietsicherheit muß separat vom sonstigen Vermögen des Vermieters zinsbringend angelegt sein und darf nur für Instandsetzungsarbeiten, die anfallen und auf den Mieter zurückzuführen sind, sobald er das Mietverhältnis beendet und ausgezogen ist.<br />
Gibt es nichts zum Instandsetzen, d.h. die Wohnung wurde ohne Mängel zurückgegeben,  muß umgehend ausgezahlt werden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Sokrates</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/allgemein/gibt-es-verwertbare-urteile-zur-verwendung-einer-mietkaution-durch-den-vermieter/comment-page-1/#comment-2055</link>
		<dc:creator>Sokrates</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 13:10:06 +0000</pubDate>
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		<description>Ich nehme an, Dein Vermieter ist pleite und hat Deine Kaution nicht brav auf separatem Konto gelassen, sondern verfrühstückt.

Leider urteilte der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen, dass dann Deine Kaution ganz normal in das Töpfchen des Insolvenzverwalters fließt. Was da zurückkommt, steht bekanntlich in den Sternen.

Ich hoffe, ich irre mich in der Annahme, dass dies der Grund Deiner Frage ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich nehme an, Dein Vermieter ist pleite und hat Deine Kaution nicht brav auf separatem Konto gelassen, sondern verfrühstückt.</p>
<p>Leider urteilte der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen, dass dann Deine Kaution ganz normal in das Töpfchen des Insolvenzverwalters fließt. Was da zurückkommt, steht bekanntlich in den Sternen.</p>
<p>Ich hoffe, ich irre mich in der Annahme, dass dies der Grund Deiner Frage ist.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: verdinand  .</title>
		<link>http://schmerzensgeld24.de/allgemein/gibt-es-verwertbare-urteile-zur-verwendung-einer-mietkaution-durch-den-vermieter/comment-page-1/#comment-2054</link>
		<dc:creator>verdinand  .</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 13:08:17 +0000</pubDate>
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		<description>Vielleich gibt dir das erst mal einen Überblick:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/miete/ratgdmbdl0176.jsp

&quot;...Gelegentlich können Probleme auftreten, wenn dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters Gegenansprüche des Vermieters wegen rückständigen Mietzinses, Nebenkosten oder etwaiger Schadenersatzansprüche gegenüberstehen. Hier kann der Vermieter die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten, wenn ihm Gegenansprüche zustehen, mit denen er aufrechnen kann....&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielleich gibt dir das erst mal einen Überblick:<br />
<a href="http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/miete/ratgdmbdl0176.jsp" rel="nofollow">http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/miete/ratgdmbdl0176.jsp</a></p>
<p>&#8220;&#8230;Gelegentlich können Probleme auftreten, wenn dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters Gegenansprüche des Vermieters wegen rückständigen Mietzinses, Nebenkosten oder etwaiger Schadenersatzansprüche gegenüberstehen. Hier kann der Vermieter die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten, wenn ihm Gegenansprüche zustehen, mit denen er aufrechnen kann&#8230;.&#8221;</p>
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