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Ehemalige Heimkinder beim Bundesverfassungsgericht BVerG
von admin | 10. Februar 2012
Spontan-Interview durchgeführt von “FI-EHK – Broadcast Nord-Tv”: Ehemalige Heimkinder reichen beim BVerfG eine weitere und diesmal sehr [b]fundierte[/b] Verfassungsbeschwerde ein. Friedhelm Münter (betroffenes Heimkind als Beschwerdeführer ), seine Lebenspartnerin Tina und Gregor Ter Heide haben “in einer wahren Ochsentour” eine 600-seitige Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet, die hoffentlich allen ehemaligen Heimkindern alsbald das Recht verschaffen wird, die ihnen zustehenden Entschädigungen und Wiedergutmachungen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit juristisch durchzusetzen !!! SM
Topics: Allgemein | 8 Kommentare »
Am 10. Februar 2012 um 17:55 Uhr
@TheLentiLP – Erstens ist es keine Klage welche die beiden da vorbirngen sondern eine Beschwerde und zweitens gibt es kein Rechtsmittel weil nicht einklagbar .. Menschrechte gibt es nicht. Beschwerlich noch weniger .. die Klage/Beschwerde wird abgewiesen .. denn sonst wäre die BRD Verwaltung dran .. und niemand glaubt, dass das passieren wird. DIESE BRD ist KEIN Staat. Dass das mal klar wird. Andres zu glauben ist naiv – nicht mehr nicht weniger.
Am 10. Februar 2012 um 18:29 Uhr
@morpheus341 glaubst gar nich wie viele normale Leute schon vor dem BVerfG gewonnen haben
Am 10. Februar 2012 um 18:56 Uhr
@morpheus341 – welcher Staat? BRD – BRD ist nicht die Rechtsnachfolgerin des deutschen Reiches. Das ist Fakt. BRD ist kein Staat .. Kein Staat,keine Verfassung, kein Staatsvolk .. kein Staatsgebiet … tz tz tz das einzige was wir haben ist eine vo den Alliierten eingesetzte BRD Verwaltungs GmBH. Wir sind weder souvarän noch werden wir es jemals wieder. Dass das mal endlich klar ist.
Am 10. Februar 2012 um 19:31 Uhr
Wenn wir nicht einmal eine Verfassung haben was soll dann das Anrufen eines Verfassungsgerichts? .. Unsinn .. ihr werdet sehen, dass dieses Gericht die Klage abweisen wird und ihr werdet sehen, dass ihr als Bundesbürger – weg.d. Reichskonkordats – nicht klagen könnt. Tretet aus der BRD aus und dann klappts auch mit der Klage vor einem internationalen Starfgerichtshof .
Am 10. Februar 2012 um 19:37 Uhr
Mamaia .. Verfassungsbeschwerde … ?? Aua .. Wir haben nicht einmal eine Verfassung und die Menschenrechte sind in der EU “abgeschafft”. Da kann man nur den Kopfschütteln. Deutschland hat einseitig die Europäische Menschenrechtskonvention abgeschafft. In einem Urteil des BVG v. 14.10.2004, 2 BvR 1481/04 [9], entschied es, dass die Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes deutsche Gerichte nicht binden.
Am 10. Februar 2012 um 19:50 Uhr
Mamaia .. Verfassungsbeschwerde … ?? Aua .. Wir haben nicht einmal eine Verfassung und die Menschenrechte sind in der EU abgeschafft. Da kann man nur den Kopfschütteln.
Am 10. Februar 2012 um 20:13 Uhr
Ab warten und Tee trinken noch ist nichts verloren.
Am 10. Februar 2012 um 21:02 Uhr
Vergesst es.
Gerechtigkeit wird es nur in Straßburg geben.
Diesem Staat ist nicht mehr zu helfen.