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Dringend Rechtshilfe in und für SPANIEN gesucht?

von admin | 27. Januar 2012

Frage von wolpe1: Dringend Rechtshilfe in und für SPANIEN gesucht?
Mein Drop :
Ich bin 74 Jahre alt und lebte seit etwa twenty five Jahren in sog.convivencia in dem Haus meiner Partnerin,welches ich in dieser Zeit auch unter erheblichen finanziellem und physischen Einsatz umbaute und es zu einer erheblichen Wertsteigerung kam.
Am thirty.05.11 kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung und ich erklärte erneut die Beendigung der Lebensgemeinschaft und wollte aus diesem Grund auch einige Tage verreisen,Flug war gebucht.-
Die Beendigung erfolgte aufgrund jahrelanger Repressalien,aktive und inactive Agressionen,zunehmende Verschmutzung des Hauses durch fifteen Haustiere,und Lügen ohne Ende,dazu mutwillige Zerstörung meiner Sachen.Alles belegt mit Fotos,Tonaufnahmen und vorherigen Anzeigen,welche aber nie bearbeitet wurden.-
Am 30.05. nach der Diskussion gegen 18 Uhr erschienen plötzlich 2 Polizisten und nahmen mich “zur Klärung eines Sachverhaltes” fest und verbrachten mich zur Komisseria Malaga wo ich zwei Tage unter absolut menschenunwürdigen Umständen festgehalten wurde.
Meine Einwände wurden nicht beachtet,das wohl auslösende Gespräch ,welches ich aufgezeichnet hatte ,nicht angehört.-
Nach Verbringung auf ein Gericht wurde mir eröffnet eine Erpressung und eine verbale Beleidigung begangen zu haben, Der beigestellte Pflichtanwalt nahm dies zur Kenntnis,das war es, Keine Einzelheiten oder Beweismittel dieser Frau,aber eine Bannmeile von 500 metern und keine Herausgabe meiner Maschinen,Werkzeuge ,sowie kompletter Hausrat.-
Ich stehe mit Nichts auf der Strasse, konnte einige Tage bei einem Freund unterkommen und meine Rente beträgt 280€. – Termin der Verhandlung : Februar 2012.
Soeben teilt mir mein “Pflichtanwalt” mit, dass er vor dem Gerichtstermin nichts machen kann und erst dann meine Beweismittel zur Verteitigung einsetzen will. So sei es in Spanien.
IST DIES RICHTIG ???
Was kann bzw.muss ich machen,um diese konstruierte Anzeige vom Tisch zu bekommen,bzw.meine Sachen zu erlangen ?
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar !!!
wolfgangpereira25@msn.com
Liebe Gemeinde !
Gedemütigt wurde ich durch die Umstände genug,es ist also unfair Schuldzuweisungen oder Vermutungen zu erstellen !-
Es ist eigentlich nicht vorstellbar,dass aufgrund einer durch nichts bewiesener Anzeige dieser Individual ein Leben zerstört wird und gentleman n i c h t s dagegen machen kann..-
Diese Konstruktion ist so durchsichtig wie Wasser und kein Mensch hält es für notwendig diese Particular person auf ihren Carakter zu prüfen bzw einmal nachzuhaken.-
Es bleibt also die Frage :
Gibt es in dieser Gemeinde hier jemanden,welcher mir einen gerichtsfesten Rat geben kann wie ich vorgehen soll.
Eine Anzeige wegen Verleumdung habe ich bei Gericht erstellt,denke aber dass Diese garnicht erst bearbeitet wird.-
wolf

Beste Antwort:

Solution by Erich
du bist doch selber schuld
denn du stehst nicht im grundbuch als mitbesitzer
mache über deinen anwalt eine gegen anzeige um herausgabe deines persönlichen besitzes -siehe maschinen
usw.
und der anwalt hat recht vor der verhandlung darf er das dem gericht nicht vorlegen
da sie die anzeigende war nicht du

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Topics: Allgemein | 4 Kommentare »

4 Reaktionen zu “Dringend Rechtshilfe in und für SPANIEN gesucht?”

  1. Bonif Says:
    Am 27. Januar 2012 um 05:38 Uhr

    Der Erich sagt es richtig.
    Spanien ist in Puncto Gerichtsbarkeit immer noch im Mittelalter.
    Du kannst nichts machen außer abwarten.
    Geduld ist das, was Du jetzt brauchst.

  2. Der Pate Says:
    Am 27. Januar 2012 um 06:02 Uhr

    Hallo Wolfgang,
    eine liebe Freundin (Sym) sendete mir deine Frage.
    Natürlich sind die Antworten über mir korrekt.
    Und wenn du den Amtsweg so beschreiten willst,wird am Ende ausser Kosten nichts zu verbuchen sein.
    Es gibt da ein paar wirkungsvolle “Möglichkeiten” die zumindest den Besitzstand “einfrieren”
    Da wäre zB ein sofortiges Embargo auf das Haus und eine einstweilige Verfügung auf die beweglichen Güter.
    Hier werden die gesetzlichen Ansprüche auch erst bei einem Gerichtstermin geprüft
    und somit entsteht zumindest erstmal ein Patt, bis dahin.

    Weitere Schritte/ Möglichkeiten nutze das Gesetz zum Schutze von oder für Ehepartner oder eheähnliche Partnerschaften doch ebenso.
    Geschaffen um der “Frau” einen schnellen unbürokratischen Rechtsschutz durch die Justiz/Polizei vor Gewalt in der Partnerschaft zu geben, gilt das natürlich auch für die “geprügelten” Männer.

    Auch seelische Misshandlungen sind Gründe,doch Gewalt wäre effizienter.
    Wenn ich deine Aussage richtig deute bist du sowohl psychisch als auch physisch von deiner “Partnerin” angegangen worden. Nur hast du, wie viele Opfer, dich geschämt eine Anzeige zu machen.

    Was ist aber, wenn das alles anders ist.
    Wenn du einer dieser alten verkappten “Klugscheisser” bist,
    die sich in den eigenen Fallen gefangen hat?
    Ich kenne auch einige dieser “edlen Wichtigtuer” die im Grunde nur nörgelnd durch die Welt laufen und wie ein Wachhund auf die Partnerin schielen.

    Wie es auch sei,ich greife hier nicht Partei, sondern schildere dir nur mal so ein oder zwei Möglichkeiten.

    Du sprichst doch gut spanisch.Dann frage mal deine spanischen “Bekannte” oder “Freunde” von “nebenan”. Es gibt 1000 und 1 Möglichkeiten sich zu wehren.
    Gruß vom Paten

  3. exenter Says:
    Am 27. Januar 2012 um 06:42 Uhr

    Alles richtet sich der spanischen Prozedur und niemand kann Dir von hier aus helfen. Da Du auch selbst keinen guten Anwalt engagieren kannst wirst Du gar nichts tun können, als auf den Prozess und das Urteil zu warten.
    Ob und inwieweit die Deutsche Botschaft helfen kann und will solltest Du zumindest abklären.

  4. Divinus Tetrazepam Says:
    Am 27. Januar 2012 um 06:49 Uhr

    Ich werde mich nicht dazu hinreißen lassen, dir nun auch noch deine Versäumnisse, in der Sache, aufzuzählen. Du hast genug zu leiden.

    Ich kann dir nur empfehlen, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der versiert in solchen Sachen ist.
    Klar ist eins, das du als ” Extranjero” von den Behörden nicht viel zu erwarten hast, da du auch noch gegen eine Spanierin vorgehen willst.

    Du musst einen Anwalt finden, der dich adäquat vertreten kann und der “Senora” feuer unterm Arsch macht.

    viel Erfolg und Glück

    “TM”

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