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BGB AT 5 a: Rechtsgeschäftslehre – Auslegung von Willenserklärungen, §§ 133, 157 BGB
von admin | 1. Februar 2010
Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht I; Natürliche und objektiv-normative Auslegung; zum Vorrang der natürlichen Auslegung; falsa demonstratio non nocet. Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen; favor testamentii. zwr.wiwi.uni-kl.de www.michael-hassemer.de
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Am 1. Februar 2010 um 12:32 Uhr
Leider schlechter Ton, das trübt den Genuss etwas.
Aber trotz allem: Phantastisch dies Thema hier zu finden!
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