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14-tägiges Rückgaberecht bei Haustürgeschäften? Vor einer Woche wurde unser langersehntes, neues?

von admin | 10. März 2010

Fertighaus geliefert. Erst sah alles ja ganz gut aus, aber nun stellten wir fest, dass es ohne Keller geliefert wurde.
Zum Glück hatten wir es “schlüssefertig” bestellt, so dass auch die Haustür im Lieferumfang dabei war.
Nun meint der Händler, es würde sich trotzdem nicht um ein Haustürgeschäft nach §365 BGB handeln und weigert sich das Haus versandkostenfrei zurückzunehmen. Dabei war es teurer als 40€ und er ist eigentlich dazu verpflichtet.
Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

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Topics: Allgemein | 5 Kommentare »

5 Reaktionen zu “14-tägiges Rückgaberecht bei Haustürgeschäften? Vor einer Woche wurde unser langersehntes, neues?”

  1. schokkoschatz Says:
    Am 10. März 2010 um 13:07 Uhr

    bei dem Sachverhalt fällt mir nur eines ein:

    geht zum Rechtsanwalt, möglichst
    auch mit Erfahrung im Bau- und Werkvertragsrecht !

  2. toxy™ Says:
    Am 10. März 2010 um 13:39 Uhr

    schick es einfach unfrei per ups zurueck. (post geht nur bis 20 kg). wirst dann ja sehen, wie er reagiert.

  3. schleich_er Says:
    Am 10. März 2010 um 14:12 Uhr

    Der Händler hat recht. Denn wenn die Haustür erst jetzt geliefert wurde, kannst du ja nicht an DER Haustür den Vertrag unterschrieben haben.

  4. G B Says:
    Am 10. März 2010 um 14:53 Uhr

    WAAASSS? SO VIEL hast Du für ein Fertighaus bezahlt???
    Mehr als 40 Euro?!?!? Das würde ich unter allen Umständen zurückgeben wollen.

  5. mausekatze68 Says:
    Am 10. März 2010 um 15:49 Uhr

    Wenn in der Leistungsbeschreibung stand” kein Keller im Lieferumfang enthalten” hast du schlechte Karten. Man sollte das Kleingedruckte auch lesen. Und ein Fertighaus ist kein Haustürgeschäft oder kam der Vertreter an eure alte Haustür und hat es euch da angeschnackt?

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