Monatsarchiv für März 2010
« Vorherige Einträge Nächste Einträge »Zulagenanspruch (tariflicher) auch während des Urlaubs?
Freitag, den 26. März 2010Hat ein Arbeitnehmer einen tariflichen Zulagenanspruch, so steht ihm dieser auch dann zu, wenn er aufgrund Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitsleistung befreit ist. Entscheidend für den Zulagenanspruch ist, ob der Arbeitnehmer diesen erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (BAG, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 10 AZR 58/09).
Schönheitsreparaturenklausel unwirksam – Mieterhöhung?
Freitag, den 26. März 2010Bei preisgebundenem Wohnraum kann der Vermieter die Miete in Höhe der in der 2. Berechnungsverordnung geregelten Höhe erhöhen, wenn eine Schönheitsreparaturenklausel im bestehenden Mietvertrag unwirksam ist (BGH, Urteil vom 24.03.2010, Az.: VIII ZR 177/09). Nach § 28 Abs. 4 der 2. Berechnungsverordnung kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn er die Kosten der Schönheitsreparaturen zu [...]
Zulagenanspruch (tariflicher) auch während des Urlaubs?
Freitag, den 26. März 2010Hat ein Arbeitnehmer einen tariflichen Zulagenanspruch, so steht ihm dieser auch dann zu, wenn er aufgrund Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitsleistung befreit ist. Entscheidend für den Zulagenanspruch ist, ob der Arbeitnehmer diesen erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (BAG, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 10 AZR 58/09).
Zulagenanspruch (tariflicher) auch während des Urlaubs?
Freitag, den 26. März 2010Hat ein Arbeitnehmer einen tariflichen Zulagenanspruch, so steht ihm dieser auch dann zu, wenn er aufgrund Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitsleistung befreit ist. Entscheidend für den Zulagenanspruch ist, ob der Arbeitnehmer diesen erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (BAG, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 10 AZR 58/09).
Zulagenanspruch (tariflicher) auch während des Urlaubs?
Freitag, den 26. März 2010Hat ein Arbeitnehmer einen tariflichen Zulagenanspruch, so steht ihm dieser auch dann zu, wenn er aufgrund Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitsleistung befreit ist. Entscheidend für den Zulagenanspruch ist, ob der Arbeitnehmer diesen erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (BAG, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 10 AZR 58/09).
Zulagenanspruch (tariflicher) auch während des Urlaubs?
Freitag, den 26. März 2010Hat ein Arbeitnehmer einen tariflichen Zulagenanspruch, so steht ihm dieser auch dann zu, wenn er aufgrund Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitsleistung befreit ist. Entscheidend für den Zulagenanspruch ist, ob der Arbeitnehmer diesen erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (BAG, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 10 AZR 58/09).
Zulagenanspruch (tariflicher) auch während des Urlaubs?
Freitag, den 26. März 2010Hat ein Arbeitnehmer einen tariflichen Zulagenanspruch, so steht ihm dieser auch dann zu, wenn er aufgrund Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitsleistung befreit ist. Entscheidend für den Zulagenanspruch ist, ob der Arbeitnehmer diesen erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (BAG, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 10 AZR 58/09).
Zulagenanspruch (tariflicher) auch während des Urlaubs?
Freitag, den 26. März 2010Hat ein Arbeitnehmer einen tariflichen Zulagenanspruch, so steht ihm dieser auch dann zu, wenn er aufgrund Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitsleistung befreit ist. Entscheidend für den Zulagenanspruch ist, ob der Arbeitnehmer diesen erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (BAG, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 10 AZR 58/09).
Zulagenanspruch (tariflicher) auch während des Urlaubs?
Freitag, den 26. März 2010Hat ein Arbeitnehmer einen tariflichen Zulagenanspruch, so steht ihm dieser auch dann zu, wenn er aufgrund Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitsleistung befreit ist. Entscheidend für den Zulagenanspruch ist, ob der Arbeitnehmer diesen erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (BAG, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 10 AZR 58/09).
Vorsätzliche Straftat im Straßenverkehr – Regress der Krankenkasse
Freitag, den 26. März 2010Fahrzeugführer die im Zusammenhang mit der Begehung einer vorsätzlichen Straftat im Straßenverkehr (Fahrzeugführung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss) verletzt werden und hierdurch eine ärztliche Behandlung benötigen, müssen damit rechnen, dass ihre Krankenkasse sie hinsichtlich der verauslagten ärztlichen Heilbehandlungskosten in Regress nimmt (SG Dessau-Roßlau, Urteil vom 24.02.2010; Az.: S 4 KR 38/08).
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