Monatsarchiv für Dezember 2009
« Vorherige Einträge Nächste Einträge »BVerwG 3 B 9.09 – Beschluss
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren wird dem Senat voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls …
BVerwG 4 B 1.09 – Beschluss
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), die ihr die Beschwerde beimisst.
BVerwG 4 B 1.09 – Beschluss
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), die ihr die Beschwerde beimisst.
BVerwG 6 B 33.09 – Beschluss
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass der Kläger die Fristen für die Beschwerdeeinlegung nach § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO und für die Beschwerdebegründung nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO versäumt hat.
BVerwG 6 B 33.09 – Beschluss
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass der Kläger die Fristen für die Beschwerdeeinlegung nach § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO und für die Beschwerdebegründung nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO versäumt hat.
BVerwG 2 KSt 2.09 – Beschluss
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 12. August 2009 BVerwG 2 B 71.09 sind dem Kläger für das Beschwerdeverfahren Gerichtskosten in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt worden.
BVerwG 2 KSt 2.09 – Beschluss
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 12. August 2009 BVerwG 2 B 71.09 sind dem Kläger für das Beschwerdeverfahren Gerichtskosten in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt worden.
BVerwG 2 KSt 2.09 – Beschluss
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 12. August 2009 BVerwG 2 B 71.09 sind dem Kläger für das Beschwerdeverfahren Gerichtskosten in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt worden.
BVerwG 6 B 22.09 – Beschluss
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Soldat auf Zeit, Wehrpflicht, Reservist, Repatriierung, vorzeitige Beendigung einer Wehrübung, besondere Auslandsverwendung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Rehabilitationsinteresse.
FERNFAHRER Live – Rechtsanwalt Möller
Mittwoch, den 16. Dezember 2009Der Rechtsanwalt Peter Möller, bekannt als Gründer der Autobahnkanzleien Berg und Mellingen, ist der neue Anwalt im FERNFAHRER.
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