Monatsarchiv für August 2009

Anwaltliche Beratung umsonst?

Mittwoch, den 5. August 2009

Ein potentieller Mandant kann nicht davon ausgehen, dass ein Beratungsgespräch eines Anwalts umsonst erfolgt ist (AG Brühl, Urteil vom 15.10.2008, Az.: 23 C 171/08). 

Anwaltliche Beratung umsonst?

Mittwoch, den 5. August 2009

Ein potentieller Mandant kann nicht davon ausgehen, dass ein Beratungsgespräch eines Anwalts umsonst erfolgt ist (AG Brühl, Urteil vom 15.10.2008, Az.: 23 C 171/08). 

Terminhinweis in Sachen 3 StR 228/09 für den 13. August 2009

Dienstag, den 4. August 2009

Pressemitteilung 162/09 vom 04.08.2009

Reiserechtspezial der Deutschen Anwaltauskunft – Juristische Fallstricke im Urlaub

Dienstag, den 4. August 2009

Wenn Einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Das Sprichwort könnte aber auch lauten: „Wenn Einer eine Reise tut, dann sollte er die Fallstricke kennen“, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. Außerdem sollte jeder wissen, wann er einen Anspruch auf Reisepreisminderung hat.

Reiserechtspezial der Deutschen Anwaltauskunft – Juristische Fallstricke im Urlaub

Dienstag, den 4. August 2009

Wenn Einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Das Sprichwort könnte aber auch lauten: „Wenn Einer eine Reise tut, dann sollte er die Fallstricke kennen“, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. Außerdem sollte jeder wissen, wann er einen Anspruch auf Reisepreisminderung hat.

Beleidigende Äußerungen über Vorgesetzten können Kündigung rechtfertigen

Dienstag, den 4. August 2009

Äußert sich ein Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern beleidigend oder herabsetzend über einen Vorgesetzten, so kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer zuvor bereits einmal wegen einem ähnlichen Vorfall abgemahnt wurde (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.07.2009, Az.: 2 Sa 460/08).

2 BvQ 45/09 vom 31.07.2009

Samstag, den 1. August 2009

Der Antrag ist unzulässig.

2 BvL 3/09 vom 22.07.2009

Samstag, den 1. August 2009

Das Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG betrifft die Vereinbarkeit der allgemeinen Wehrpflicht mit dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit.