Monatsarchiv für Juni 2009
« Vorherige Einträge Nächste Einträge »BVerwG 5 B 22.09 – Beschluss
Donnerstag, den 25. Juni 2009Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die von dem Beklagten aufgeworfenen Fragen …
BVerwG 5 B 22.09 – Beschluss
Donnerstag, den 25. Juni 2009Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die von dem Beklagten aufgeworfenen Fragen …
BVerwG 1 C 17.08 – Urteil
Donnerstag, den 25. Juni 2009Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende Eltern; Personensorge; alleiniges Sorgerecht; geteiltes Sorgerecht; Kindeswohl; Analogie; Sicherung des Lebensunterhalts; gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen; …
BVerwG 1 C 17.08 – Urteil
Donnerstag, den 25. Juni 2009Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende Eltern; Personensorge; alleiniges Sorgerecht; geteiltes Sorgerecht; Kindeswohl; Analogie; Sicherung des Lebensunterhalts; gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen; …
BVerwG 6 PB 5.09 – Beschluss
Donnerstag, den 25. Juni 2009Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; übertarifliche Leistungen; Verteilungsgrundsätze.
BVerwG 6 PB 5.09 – Beschluss
Donnerstag, den 25. Juni 2009Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; übertarifliche Leistungen; Verteilungsgrundsätze.
BVerwG 5 B 2.09 – Beschluss
Donnerstag, den 25. Juni 2009Die Beschwerde ist im Hinblick auf die angebrachte Verfahrensrüge begründet, das Verwaltungsgericht hätte die Klage nicht mangels Verfristung als unzulässig abweisen dürfen.
BVerwG 5 B 2.09 – Beschluss
Donnerstag, den 25. Juni 2009Die Beschwerde ist im Hinblick auf die angebrachte Verfahrensrüge begründet, das Verwaltungsgericht hätte die Klage nicht mangels Verfristung als unzulässig abweisen dürfen.
BVerwG 5 B 6.09 – Beschluss
Donnerstag, den 25. Juni 2009Es bedarf keiner weiteren Prüfung und Entscheidung, ob die Beigeladene durch die angegriffene Entscheidung überhaupt materiell beschwert, d.h. in eigenen subjektiven Rechten verletzt und rechtsmittelbefugt ist.
BVerwG 5 B 6.09 – Beschluss
Donnerstag, den 25. Juni 2009Es bedarf keiner weiteren Prüfung und Entscheidung, ob die Beigeladene durch die angegriffene Entscheidung überhaupt materiell beschwert, d.h. in eigenen subjektiven Rechten verletzt und rechtsmittelbefugt ist.
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