Monatsarchiv für Juni 2009

BVerwG 5 B 22.09 – Beschluss

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die von dem Beklagten aufgeworfenen Fragen …

BVerwG 5 B 22.09 – Beschluss

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die von dem Beklagten aufgeworfenen Fragen …

BVerwG 1 C 17.08 – Urteil

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende Eltern; Personensorge; alleiniges Sorgerecht; geteiltes Sorgerecht; Kindeswohl; Analogie; Sicherung des Lebensunterhalts; gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen; …

BVerwG 1 C 17.08 – Urteil

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende Eltern; Personensorge; alleiniges Sorgerecht; geteiltes Sorgerecht; Kindeswohl; Analogie; Sicherung des Lebensunterhalts; gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen; …

BVerwG 6 PB 5.09 – Beschluss

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; übertarifliche Leistungen; Verteilungsgrundsätze.

BVerwG 6 PB 5.09 – Beschluss

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; übertarifliche Leistungen; Verteilungsgrundsätze.

BVerwG 5 B 2.09 – Beschluss

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Die Beschwerde ist im Hinblick auf die angebrachte Verfahrensrüge begründet, das Verwaltungsgericht hätte die Klage nicht mangels Verfristung als unzulässig abweisen dürfen.

BVerwG 5 B 2.09 – Beschluss

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Die Beschwerde ist im Hinblick auf die angebrachte Verfahrensrüge begründet, das Verwaltungsgericht hätte die Klage nicht mangels Verfristung als unzulässig abweisen dürfen.

BVerwG 5 B 6.09 – Beschluss

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Es bedarf keiner weiteren Prüfung und Entscheidung, ob die Beigeladene durch die angegriffene Entscheidung überhaupt materiell beschwert, d.h. in eigenen subjektiven Rechten verletzt und rechtsmittelbefugt ist.

BVerwG 5 B 6.09 – Beschluss

Donnerstag, den 25. Juni 2009

Es bedarf keiner weiteren Prüfung und Entscheidung, ob die Beigeladene durch die angegriffene Entscheidung überhaupt materiell beschwert, d.h. in eigenen subjektiven Rechten verletzt und rechtsmittelbefugt ist.