Monatsarchiv für Juni 2009
« Vorherige Einträge Nächste Einträge »BVerwG 8 B 84.08 – Beschluss
Samstag, den 27. Juni 2009Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Lärmbelästigungen durch Kinderspielplatz – Mieter darf Miete nicht mindern!
Freitag, den 26. Juni 2009Mieter die in eine Wohnung ziehen, die in der Nähe von Kinderspielplätzen liegen, müssen mit Lärmimmissionen rechen und können daher aus diesem Grunde nicht die Miete mindern (AG Frankfurt/Main, Urt. v. 13.3.2009 – 33 C 2368/08-50).
BVerwG 4 B 6.09 – Beschluss
Freitag, den 26. Juni 2009Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 9 B 60.08 – Beschluss
Freitag, den 26. Juni 2009Die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kommt der Rechtssache nicht zu. Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, …
BVerwG 7 C 17.08 – Beschluss
Freitag, den 26. Juni 2009Die Klägerin begehrt von dem beklagten Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den Zugang zu dort vorhandenen Informationen über die Auslegung bestimmter Vorschriften des Gesetzes über den …
BVerwG 5 BN 1.08 – Beschluss
Freitag, den 26. Juni 2009Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und welche Bindungen aus dem SGB VIII für die Regelung der …
BVerwG 5 B 64.08 – Beschluss
Freitag, den 26. Juni 2009Die auf die Zulassungsgründe der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat keinen Erfolg.
BVerwG 2 VR 1.09 – Beschluss
Freitag, den 26. Juni 2009Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 20 KSt 1.09 – Beschluss
Freitag, den 26. Juni 2009Zur Entscheidung über die beantragte Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung vom 17. März 2009 ist gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Senat durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter berufen.
BVerwG 10 B 10.09 – Beschluss
Freitag, den 26. Juni 2009Die Beschwerden der Beklagten und des Beteiligten sind zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
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