was soll ich machen ich wiss nicht weitter ich brauche hilfe?
von admin | 3. September 2010
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim
Kontakt:
http://www.support-online-center.com/
Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min)*
Telefax : +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min)*
(Montag bis Freitag / 09.00 – 18.00 Uhr)
*aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz
Umsatzsteuerid: DE258263766
Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim
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Ihre Kundennummer:
—
Ihre Rechnungsnummer:
—–
Datum: 24.05.2009
Anmeldung auf www.opendownload.de
Sehr geehrter Herr m.t,
wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf www.opendownload.de nutzen und
bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:
Beschreibung:
12-Monatszugang für www.opendownload.de
Anmeldung vom 23.05.2009
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
Preis:
96,00 EUR
Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum
31.05.2009 auf das nachfolgende Konto:
Für Kunden aus Deutschland:
Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 674990
Bankleitzahl: 27131300
Bank: Bankhaus Rautenschlein GmbH
Für Kunden aus dem Ausland:
Kontoinhaber: Content Services Ltd.
IBAN: DE86271313000000674990
SWIFT-BIC: GENODEF1RTS
Bank: Bankhaus Rautenschlein GmbH
Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an
und als Kontoinhaber die Content Services Ltd., ansonsten kann Ihre Zahlung
bei uns nicht zugeordnet werden.
Ihre Kundennummer: ——, Ihre Rechnungsnummer: —-
Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen,
entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.
Weitere Informationen zur Rechnung:
Sie haben sich auf der Seite www.opendownload.de angemeldet und erhalten dafür ein Jahr
Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular
mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.
Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren
Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer
Seite www.opendownload.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.
Wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse
——-.de geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt.
Sie haben daher nachweislich den Zugang genutzt. Hier noch einmal Ihre Zugangsdaten:
Username: ————–.de, Passwort: —– . Auf der Seite www.opendownload.de
können Sie sich mit den Zugangsdaten einloggen und die Inhalte nutzen.
Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 28.09.1990 falsche Angaben gemacht haben,
liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.
Ihre IP-Adresse –.—.—.— haben wir bei der Anmeldung
(genauer Zeitpunkt: 23.05.2009, 02:04:19 Uhr) gespeichert. Es ist dadurch möglich über
den verwendeten Provider den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.
Unsere AGB können Sie auf der Seite www.opendownload.de noch einmal nach lesen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser
Kontaktformular auf der Seite www.support-online-center.com zur Verfügung.
Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür
Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse nicht zugestellt werden können.
Im Anhang ist ihre Rechnung als PDF-Datei. Sie benötigen dafür den Acrobat Reader.
Mit freundlichen Grüßen
Content Services Ltd.
Name & Registered Office:
Content Services Ltd. – 5 Jupiter House,
Calleva Park – Aldermaston – Reading Berkshire RG7 8NN
Company No. 06326552 (Cardiff) – Director: Alexander Varin
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Schuldrecht 6 g: faktische Unmöglichkeit und persönliche Unzumutbarkeit, § 275 II, III BGB
von admin | 3. September 2010
Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht II; Die Einreden in § 275 II, III – der unvermeidliche Ring auf dem Meeresgrunde, aber auch der Arbeitnehmer, der zum Wehrdienst in sein Heimatland abberufen wird. zwr.wiwi.uni-kl.de www.michael-hassemer.de
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BVerfG live – Hartz IV, das Urteil 1/3
von admin | 3. September 2010
ARD, Dienstag, 9. Februar 2010 Bundesverfassungsgericht mit Urteil zu Hartz-IV-Leistungen. Mit Karl-Dieter Moeller (ARD-Rechtsexperte) und Prof. Ulrich Becker (Direktor Max-Planck-Institut für Sozialrecht) Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt – sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen. Berlin – Die Bundesregierung muss Hartz IV korrigieren. Das Verfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil große Veränderungen an der größten Sozialreform der Bundesrepublik gefordert. Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden – sie bekamen weitgehend Recht. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und urteilten: * Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig. * Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft. * Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten. * Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Inkrafttreten der Sozialreform Anfang …
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Terminhinweis in dem Verfahren XII ZR 148/09
von admin | 3. September 2010
Pressemitteilung 166/10 vom 02.09.2010
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Ausgeliehen und verloren!Kaufpreis oder aktueller Herstellerpreis erstatten?
von admin | 2. September 2010
Ich habe meinem Freund einen USB-Stick für ca. 80€ ausgeliehen.Er ist schon ein bisschen älter und deswegen so teuer. Der gleiche Stick kostet jetzt nur noch ca. 40€. Er hat ihn verloren und will mir nur den aktuellen Herstellerpreis erstatten. Was muss er mir nun erstatten? Den Kaufpreis oder den aktuellen Herstellerpreis? Begründung wenn möglich mit einem Gesetz aus dem BGB o.Ä.
Und was wenn ich will dass er mir das Geld ersetzt? Muss er mir dann 80€ oder 40€ geben?
Achja und die Bemerkungen,dass ich ein schlechter Freund bin könnt ihr euch sparen. Ihr kennt mich doch gar nicht!!!
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Kündigungsschutzklage – Einreichungsfrist von 3 Wochen
von admin | 2. September 2010
Die 3 Wochenfrist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage (ab Zugang der schriftlichen Kündigung) beim jeweils zuständigen Arbeitsgericht ist auch dann einzuhalten, wenn der Arbeitgeber in seinem Kündigungsschreiben von einer falschen (z.B. zu kurzen) Kündigungsfrist ausgeht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.09.2010, Az: 5 AZR 700/09).
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BVerwG 9 A 5.09 – Beschluss
von admin | 2. September 2010
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Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Uwe Scharen im Ruhestand
von admin | 2. September 2010
Pressemitteilung 163/10 vom 31.08.2010
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BGB-2 Richtfest 08
von admin | 1. September 2010
Mai 2008 | BGB-2 GBS Nordhorn | unser Richtfest, wurd mit anderem Handy aufgenommen daher die schlechte Qualie….
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Weiß jemand über die Ausbildung eines Anwaltes bescheid?
von admin | 1. September 2010
Hi ich hab eine Frage,
ich war nicht in der Schule und muss jetzt in Politik ein Referat über die Ausbildung eines Anwaltes machen. Nun ist mein Problem, dass ich im Internet nichts richtiges gefunden habe und euch jetzt frage, ob ihr einen guten Link habt oder selber darüber bescheid wisst.
MfG Dule1310
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